Der Lieferschein hat gefehlt!
Nicht nur eBay-Amateure und schusselige Tauschbörsenbenutzer
vergessen gerne ein Warenbegleitpapier beizulegen,
auch und insbesondere Billigst-Anbieter aus Hong-Kong (LightInTheBox, Neverland.de)
aus der Volksrepublik China besitzen oft die Rücksichtslosigkeit und den
krassen Mangel an Profesionalität, die Ware einfach ohne Kommentar zum
Versand zu bringen.
Für den Käufer ist es vollkommen
ohne Belang, ob der Verkäufer privat handelt, ein deutsche Kaufmann ist,
oder ein dubioser fernost-Online-Handel. Der Käufer bekommt in jedem Falle
eine verpackte Ware zugesandt. Es ist unerheblich, ob sie gebraucht oder neuwertig
ist. Nur speziell bei den Plasic-Waren
aus China, die entweder mit gefälschtem CE-Zeichen oder gar ohne daherkommen,
tut die Abwesenheit von Markenname und Typenbezeichnung noch ihr übriges,
um den Kunden zu verwirren. die Frage ist nicht nur "was" man da in
dr Hand hat, sondern insbesondere von wem?
Wareneingangskontrolle:
Jeder vernünftige Mensch prüft die Qualität der erhaltenen Ware.
Bei originalverpackten Artikeln aus dem Regal der Supermarkt-Kette es eigenen
Vertrauens, z.B. ALDI, erübrigen sich i.d.R. tiefergehende Prüfungen,
da man das Produkt bei Nichtgefallen anstandslos innerhalb von 14 Tagen zurückgeben
kann und 100% Ersatz bekommt. Aber was ist mit einem gebrauchten Artikel dessen
Originalverpackung schon lange nicht mehr existiert und der so einigermaßen
verpackt und oft nicht gepolstert, mal eben schnell in die nächstbeste Pappschachtel
verfrachtet wurde, die die alleinerziehende, berufstätige Mutter zufällig
gefunden hat? Da ist 100%tige Funktion wohl eher fragwürdig als wahrscheinlich.
Und zudem ist die Prüfung auf die Zustandsbeschreibung im Angebotstext abzustimmen,
die dort erwähnten Macken in Kauf zu nehmen, nicht erwähnte Defekte
zu reklamieren.
Ohne die Angebotsbeschreibung ist das nicht möglich! Aber wie finde ich die?
Wenn ich lediglich einmal im Jahr etwas über eBay ersteigere und schon bei
dem für mich offensichtlich sehr seltenen Ereignis eines Paketbotens an meiner
Tür genau weiß, was in dem Paket drin sein muss, dann kann ich das
Angebot natürlich in einer Minute unter Übersicht
Ihrer Käufe finden, weil es das einzige ist.
Wenn ich aber gut die Hälfte meiner Käufe online erledige, z.B. weil
ich jwd lebe, viele Produkte
online billiger zu haben sind, zumal gebrauchte, und ich für einen bestimmten
(hier nicht näher ausgeführten, beliebigen) Anlass eine größere
Anzahl (20) zumindest ähnlicher Dinge (z.B. 8 gleiche DVDs, 12 sehr ähnliche
T-Shirts, 5 Lampen eines Typs oder 22 kleinen SD-Karten) bei diversen Verkäufern/Tauschpartnern
bei diversen (d.h. mehreren verschiedenen) Tauschdiensten
bzw. Handelsplattformen ertauscht, gekauft oder ersteigert habe, dann wird es
schon schwieriger, das zuzuordnen!
Zudem benutzen auffällig viele Leute Pseudonyme,
die eine Zuordnung zum postalischen Absender unmöglich machen soll und unmöglich
machen wird. Die für deutsche Augen meist kaum unterscheidbaren oder
wegen der Schriftzeichen unlesbaren Chinesischen Namen verhindern die Zuordnung
selbst zu deren lateinischen eBay-Namen, wobei der Absender auf der Packung oft
nicht mit der Anbieterkennung auf den eBay-Seiten überein stimmt. Eindeutig
ist die Zuordnung also nur dann, wenn der üblicherweise vom Dienst angebotene
Etikettendruck verwendet wird und der eigene (Nick)Name beim
Dienst auch in der Sendung angegeben wird. (im Falle dass Pseudonym/Login/Kennung
und RealName/Adresse voneinander abweichen)
Dazu brauche ich:
- Den Namen der Handelsplattform (z.B. eBay)
- Den Namen des Handelspartners bei diesem
Dienst, also sein Pseudonym
- Den Namen des Artikels, so wie er angeboten
wurde
- Das Datum des Kaufs und
- die Transaktionsnummer/Artikelnummer
Ebay macht es seinen "privaten" Verkäufern (und solchen die sich
für Verkäufer halten) sehr einfach, indem eBay im Rahmen der Funktion
"Versand vorbereiten" anbietet, ein sogenanntes "Anschreiben für
Käufer" auszudrucken, dass eine Kombination aus Anschreiben, Rechnung
und Lieferschein darstellt und alle Informationen abdeckt, die man in diesem Zusammenhang
brauchen könnte. Das kann also auch der Unerfahrenste per Mausklick erledigen.
Auch amazon.de bietet einen Lieferscheindruck an.
Wichtig!
Der Verkäufer besitzt keinerlei Informationen darüber, wie
die Situation beim Käufer ist. Er kann ganz unmöglich wissen, wie
viele ähnliche Teile der Käufer bei wie vielen Verkäufern gekauft
hat oder wie oft der Käufer Postsendungen bekommt, die er seinen Käufen
zuordnen muss. Es ist dem Verkäufer völlig unmöglich, sich vorab
eine kompetente Einschätzung darüber zu bilden, ob der Käufer
die Waren leicht zuordnen kann, oder auf die Informationen in einem Lieferschein
für die Zuordnung angewiesen ist. Wenn der Verkäufer also so dermaßen
arm dran ist, dass er es sich nicht leisten kann (z.B. weil er keinen Drucker
hat) eine Art Lieferschein mitzuschicken, bleibt ihm nur die Möglichkeit,
es dem Käufer per Mail mitzuteilen und nachzufragen, ob der Käufer
wirklich einen Lieferschein braucht. Allerdings sollte es auch dem ärmsten
der Armen möglich sein, einen Abriss einer gebrauchten Zeitung zu finden
und darauf handgeschrieben die 5 Details zu vermerken und sei es auf der Versandverpackung
selbst, so wie die schlaueren der extrem sparsamen Hong-Kong-Chinesen es ansatzweise
machen. (was meist am hierzulande unleserlichen chinesischen Schriftzeichen
einerseits scheitert und durch die wild auf der Verpackung verteilten Zollbefreiungs-Aufkleber
aus Frankfurt/M. andererseits vereitelt wird. Also: schlechte Idee)
Folgen fehlender Belege:
- Der Käufer bekommt schlechte Laune, wenn er lange suchen muss, wem
er diese Sendung zu verdanken hat. Das wird sich in negativen Bewertungen
äußern. Nicht immer, aber immer öfter.
- Eventuell kann der Käufer die Ware gar nicht zuordnen, was dazu führt,
dass er den Eingang der Ware nicht bestätigen kann, was zur Rückforderung
des Kaufpreises führt, was zu Streit führt, weil der Verkäufer
weiß, dass er es geschickt hat.
- Der Käufer kann Artikel verwechseln und die schlechte Qualität
des einen Artikels dem Verkäufer des anderen Artikels anlasten, was er
bei Gleichheit des Produkttypes auch per Bild etc. beweisen
kann. Solche Fälle werden von eBay immer zugunsten des Käufers entschieden.
Da spart man eine Seite Papier und verliert dafür den kompletten Warenwert+Porto.
- Das kann den Verkäufer sein eBay-Konto
kosten!
Gewidmet: cfreinet, coltpower2005,
neverland-germany, just-the-one-onlineshop
und l1nuxg337