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Antrag:
Es wird zwischen aktiven und inaktiven Teilnehmern unterschieden.
- Aktive Teilnehmer
zahlen die Jahresgebühr und die monatliche Verwaltungsgebühr.
Sie können Angebote machen und in Anspruch nehmen und sind stimmberechtigt.
- Inaktive Teilnehmer
sind von den Gebühren aller Art befreit, nehmen nicht am Tauschen
teil, haben bei den Treffen lediglich Gast-Status und sind nicht stimmberechtigt.
- Den Status Inaktiv
bekommt man, wenn man die Jahresgebühr nicht rechtzeitig bezahlt
hat oder sich selbst als inaktiv meldet. Bis dahin ausstehende Gebühren
bleiben fällig. Wer sich öfter als ein mal im Jahr inaktiv
meldet zahlt dafür jeweils 30 MGr. Der Jahresbeitrag in Euro ist
für jedes Jahr das als Aktiver begonnen wurde fällig.
- Den Status Aktiv
bekommt man, bei Eintritt automatisch oder nach dem man alle ausstehenden
Gebühren bezahlt hat und sich selbst als aktiv zurück meldet.
- In der TauschZeit
werden die Statusänderungen veröffentlicht.
Begründung:
Die Frage, wie jemand
seine Teilnehmerschaft verliert, ist schwierig zu entscheiden. Durch den
Status INAKTIV kann man die Teilnehmerschaft ruhen lassen, ohne einen
Teilnehmer gleich raus zu werfen. Vorübergehnd abwesende oder kranke
oder sonst wie verhinderte brauchen sich für diesen Zeitpunkt keine
Gedanken um ihre Mitgliedschaft zu machen und gleichzeitig weiß
der Tauschring, dass mit ihnen momentan nicht zu rechnen ist. Teilnehmer,
die den Tauschring mit einer erheblichen Belastung verlassen wollen, aber
bisher keine Möglichkeit gefunden haben, ihre Belastung abzubauen,
können so wenigstens das Auflaufen weiterer Belastungen vermeiden.
Da Inaktive auch nicht Stimmberechtigt sind, fallen auch keine Verwaltungskosten
für die Einladung zu entscheidungsfähigen Versammlungen an.
Die Zeitkontenverwaltung wird entlastet, weil für Inaktive keine
Berechnungen oder Ausdrucke gemacht werden müssen. Man Kann sich
mit der Entscheidung über schwierige Fälle die nötige Zeit
lassen.
Bärbel S & Manorainjan
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