Tod von Teilnehmern

  Antrag: Im Todesfall wird das Mariengroschen-Konto des gestorbenen Teilnehmers auf das Systemkonto übertragen.

Begründung: Im Falle eines erheblichen Guthabens wollen Erben gerne die Mariengroschen haben, im Falle einer Schuld will es keiner haben.

Susanne Nothnagel
 
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