|
Antrag:
Im Todesfall wird das Mariengroschen-Konto des gestorbenen Teilnehmers auf
das Systemkonto übertragen.
Begründung:
Im Falle eines erheblichen
Guthabens wollen Erben gerne die Mariengroschen haben, im Falle einer
Schuld will es keiner haben.
Susanne Nothnagel
|
|