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Antrag:
Der Aufnahmebeitrag von z.Z. 7,50 € wird aufgeteilt in einen reinen
Aufnahmebeitrag von 2,- und einem anteiligen Jahresbeitrag entsprechend
angefangener Restmonate des laufenden Jahres. Wenn jemand im Dezember
dazu kommt, zahlt er also bei einem Jahresbeitrag von 6,- / 12 Monate
50 ct + 2,- = 2,50 €.
Begründung:
Es war nicht einzusehen,
dass jemand für einen Restmonat den vollen Jahresbeitrag zahlen sollte.
Bärbel S
Antrag:
(in 2Teilen einzeln abstimmbar)
- Der Aufnahmebeitrag von
z.Z. 7,50 entfällt.
- Stattdessen wird ein anteiliger
Jahresbeitrag entsprechend angefangener Restmonate des laufenden Jahres
erhoben.
Begründung:
- Die Aufnahme in den Tauschring
ist praktisch nicht mit nennenswerten Kosten verbunden. Eine halbe DIN
A4-Seite für den Antrag und ein Durchschlag von der Quittung sind
das verbauchsmaterial. Daher braucht für die Aufnahme selbst auch
keine Gebühr in Euro erhoben zu werden.
- Außerdem war es nicht
einzusehen, dass jemand für ein paar Restmonate den vollen Jahresbeitrag
zahlen sollte. Dem Gefühl unfair behandelt worden zu sein soll
ungeachtet der an sich schon sehr niedrigen Gebür vorgebeugt werden.
(Wenn jemand im Dezember dazu
kommt, zahlt er also bei einem Jahresbeitrag von 6,- € / 12 Monate
= 50 ct.)
Manorainjan
Antrag:
- Der Jahresbeitrag wird in
Zukunft nach einer Formel festgelegt: Ausgaben im Geschäftsjahr
+ 20%, geteilt durch die aktiven Teilnehmer,
aufgerundet auf ganze Euro. Es ist eine Rücklage von 2 Euro pro
aktivem Teilnehmer vorzuhalten, gegen die der Verbrauch verrechnet wird.
- Der Jahresbeitrag wird von
der Zeitkontenfühung und der Kassenführung nach o. g. Formel
ausgerechnet und verkündet.
- Der veränderliche Betrag
des Jahresbeitrages wird nicht mehr in den Spielregeln fixiert sondern
im Protokoll und in der TauschZeit veröffentlicht.
Begründung:
- Über den Jahresbeitrag
muss also in Zukunft nicht mehr diskutiert werden. Das spart uns auf
zukünftigen Sitzungen Zeit und sichert die finanzielle Handlungsfähigkeit
des Tauschringes auch unter sich stetig verändernden Umständen.
- Die Zeitkontenführung
ist deshalb zu beteiligen, weil dort auch die Zahl der aktiven
Teilnehmer berechnet wird. Außerdem
sollen sich bei dieser Entscheidung zwei Personen einigen, anstelle
dass nur eine Person das bestimmt.
- Es ist widersinnig einen
sich stets verändernden Betrag in einem Dokument festzuhalten,
das an sich über grundlegende und sich nicht oder nur selten ändernde
Prinzipien spricht.
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